Gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) müssen die Gutachterausschüsse, bei uns angesiedelt im Landratsamt Miltenberg, die Bodenrichtwerte zum Ende eines jeden Jahres mit gerader Jahresendzahl ermitteln.
Anders als bisher sind die Bodenrichtwerte aber nur noch in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten zu führen (zonale Bodenrichtwerte).
Die bislang praktizierte Listenführung als sogenannte Von-Bis-Werte ist nicht mehr zulässig und wird eingestellt.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben hat der Gutachterausschuss im Landratsamt Miltenberg die Bodenrichtwerte auf den 31.12.2022 aktualisiert. Sie stehen ab sofort online unter www.bodenrichtwerte.bayern.de zur Verfügung und können dort kostenlos eingesehen werden.
Darüber hinaus erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Miltenberg, Telefon 09371/501-173) Auskünfte zu den Bodenrichtwerten.