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Stadt Erlenbach a.Main
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07.03.2024
Aufstellung des Teilbebauungsplans „Westlich der Elsenfelder Straße“
Der Stadtrat der Stadt Erlenbach a.Main hat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 für einen Teilbereich westlich der Elsenfelder Straße in der Gemarkung Erlenbach die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Der Planungsbereich umfasst die Flurnummern 4925 TF, 4946, 4945, 4949, 4950, 4940 TF, 4953, 4959, 4958, 5005 der Gemarkung Erlenbach und ist aus dem nachstehenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Westlich der Elsenfelder Straße“. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.
Gleichzeitig wurde der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 ff. BauGB beschlossen.
Unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der vorgenannte Aufstellungsbeschluss amtlich bekannt gemacht.
Erlenbach, 01.03.2024
Christoph Becker
Erster Bürgermeister
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