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Das Stadtbauamt informiert:

05.02.2025
Verschiedene gesetzliche Änderungen u.a. auch in der Bayerischen Bauordnung!

Zum 01.01.2025 gab es verschiedene gesetzliche Änderungen u.a. auch in der Bayerischen Bauordnung. Neben der Erweiterung des Katalogs der verfahrensfreien Bauvorhaben und der Änderung von Vorschriften zu Kinderspielplätzen oder Stellplätzen, gab es auch eine Änderung zur Einreichung der Bauantragsunterlagen. Diese sind nicht mehr wie bisher über das Stadtbauamt einzureichen, sondern werden direkt bei der Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt Miltenberg (Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg) eingereicht. Dort werden die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und dann an die jeweilige Gemeinde (u.a. zur Behandlung in den Gremien) weitergeleitet.

Achtung: Dies gilt nicht für Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf isolierte Befreiungen/isolierte Abweichungen. Diese sind wie bisher im Stadtbauamt einzureichen.

Wichtiger Hinweis:

Sollten Sie eine Baumaßnahme planen, wird weiterhin empfohlen, bereits vor Einreichung der Bauantragsunterlagen (beim Landratsamt Miltenberg) im Rahmen der Bauberatung den Kontakt mit dem Stadtbauamt zu suchen. Nur so kann bereits vorab festgestellt werden, ob das Vorhaben den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht und/oder ob das Einvernehmen der Stadt in Aussicht gestellt werden kann.  

Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau Geutner, zu erreichen unter der Tel. (09372) 704-24 oder per Mail: ann.katrin-geutner@stadt-erlenbach.de.

Kategorien: Die Stadt Erlenbach informiert

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