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Neues aus dem Stadtwald:

21.03.2025
Pflicht zur Baumkontrolle durch Privatwaldbesitzer!

Wald

Pflicht zur Baumkontrolle durch Privatwaldbesitzer

Alle Waldbesitzenden sind dazu verpflichtet, für die Verkehrssicherheit ihrer Grundstücke Sorge zu tragen. Dies gilt insbesondere für Grundstücke, welche an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen. Deshalb sollte in angemessenen Abständen und nach markanten Wetterereignissen (Sturm etc.) kontrolliert werden, ob sich auf den Waldflächen abgestorbene oder sich zur Fahrbahn neigende Bäume befinden. Oft hängen auch nach Stürmen noch abgerissene Äste in den Kronen. Eine Auswirkung der trocken-heißen Sommer seit 2018 war, dass zahlreiche Bäume in kurzer Zeit vertrocknet sind, weshalb die Kontrollintervalle verdichtet werden mussten.

Die Verkehrssicherheit ist auch ein großes Anliegen der Straßenverkehrsbehörde. Daher findet alljährlich vor Laubaustrieb eine gemeinsame Kontrolle durch die Straßenmeisterei und die staatliche Forstverwaltung statt. Hierbei wird im Stadtgebiet entlang der Kreisstraßen MIL27, 28 und 34 sowie der Staatsstraße 2309 nach auffälligen/gefährlichen Bäumen Ausschau gehalten. Als Richtwert für die Kontrolltiefe wird i.d.R. die doppelte Baumlänge angenommen.

Bei der diesjährigen Kontrolle am 28. Februar fiel besonders auf, dass auf einigen, privaten Waldgrundstücken, deren Eigentümer bereits vor längerer Zeit von der Straßenmeisterei angeschrieben wurden, bisher noch nichts geschehen ist. Je länger ein toter Baum steht, desto gefährlicher wird seine Beseitigung. Und wer angeschrieben wurde, kann sich im Schadensfall nicht mehr auf Unwissenheit berufen.

Auch grenzen viele private Waldgrundstücke an die Mainhausener Straße (Gemeindeverbindungsstraße im Eigentum der Stadt), die Vereinssportanlagen des SVE und des Türk FV, die Zufahrt zum Bootshafen, die Bahnlinie, den Bereich Waldfriedhof, die Zufahrt zur Grüngutannahmestelle sowie den Bereich Wasserwerk. Dort muss ebenfalls regelmäßig kontrolliert werden.

Deshalb an dieser Stelle noch einmal die eindringliche Bitte an alle betroffenen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer: Kontrollieren Sie Ihren Baumbestand und werden Sie, wenn nötig, rasch tätig.

Dabei kann Sie der staatliche Revierleiter beraten: frank.popp@aelf-ka.bayern.de

Frank Popp, Forstrevier Kleinwallstadt

 

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