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Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

05.12.2023
Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen.

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Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Auch Verlängerungen/Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Geregelt ist diese Neuerung im Gesetzesentwurf vom 08.10.2023 zur "Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens".

Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Statt eines Kinderreisepasses müssen Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, künftig für diese einen Reisepass oder Personalausweis beantragen. Die hierfür benötigte Einverständniserklärung finden Sie unter:
https://www.stadt-erlenbach.de/media/86779/antrag_ausweisdokument_minderjaehrige_010124.pdf 

Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4-6 Wochen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro unter: 09372/704-11, 13, oder 17.

 

Reisepass-Gebühren ab 01.01.2024

Eine weitere Neuerung betrifft die Gebühr des Reisepasses für Personen ab 24 Jahren. Diese erhöht sich ab dem 01.01.2024 von bisher 60 auf 70 €.

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