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Verkehrs- und Mobilitätskonzept

Verkehrs- und Mobilitätskonzept

Aktuelles

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 folgenden Beschluss gefasst:

"Das vom Planungsbüro VIA eG in Kooperation mit der BERNARD Gruppe ZT GmbH erstellte Verkehrs- und Mobilitätskonzept für die Stadt Erlenbach a.Main wird zur Kenntnis genommen. Das vorliegende Konzept stellt eine konkretisierende, richtungsweisende Arbeitsgrundlage für die weitere Verkehrs- und Mobilitätsplanung dar. Die konkrete Umsetzung des Aktionsplans wird zur weiteren Beratung in den Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss verwiesen."

Den Inhalt des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes finden Sie hier

Hintergrund

Durch den Freistaat Bayern bzw. das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird in der Stadt Erlenbach a. Main folgendes Projekt gefördert:
Erstellung eines Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes

Das Verkehrs- und Mobilitätskonzept ist das zentrale strategische Instrument der kommunalen Mobilitätsplanung und stellt in diesem Kontext einen strategischen Handlungsrahmen für die nächsten 10 bis 15 Jahre dar. Das Mobilitätskonzept trifft Aussagen darüber, mit welchen Maßnahmen die kommunale Verkehrs- und Mobilitätsplanung aktuellen sowie zukünftigen Herausforderungen begegnen kann und diese zu steuern vermag. Es gilt, die Mobilität und Erreichbarkeit in Erlenbach mit möglichst geringem Verkehrsaufwand und mit geringen Verkehrsbeeinträchtigungen zu sichern und zu verbessern. Das Mobilitätskonzept dient als Handlungsrahmen für alle beteiligten Akteur:innen und ist richtungsweisend.

Im Fokus stehende Wirkungsbereiche:
- Reduzierung der verkehrsbedingten Luft- und Lärmbelastungen
- Reduzierung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen
- Verbesserung der Verkehrssicherheit
- Verbesserung des Verkehrsflusses
- Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel
- Effiziente Nutzung der Infrastruktur
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität und städtebaulichen Aufwertung
- Stärkung des Wohn- und Gewerbestandortes Erlenbach a. Main

Die Konzepterstellung wird vom Freistaat Bayern bzw. dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz nach den Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz mit einem Fördersatz von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

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