Städtische Wohnbaugrundstücke in den „Krötenhecken - Restteil" im Stadtteil Mechenhard
Mit Beschluss vom 25.04.2024 hat der Stadtrat darüber entschieden, dass die bisher gültigen Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken noch bis einschließlich zum 31.12.2024 gültig sind. Ab dem 01.01.2025 ist die Bewerbung auf ein Grundstück im Baugebiet „Krötenhecken“ bedingungslos möglich. Die vertraglich festgelegte Bauverpflichtung sowie die sonstigen Vertragsgrundsätze gelten jedoch weiterhin.
Derzeit ist die Stadt Erlenbach a.Main noch in Besitz von 6 Baugrundstücken. Der Verkaufspreis dieser städtischen Bauflächen im Baugebiet „Krötenhecken-Restteil“ wurde durch den Stadtrat mit EUR 240,00/qm zzgl. Erschließungs- und Herstellungskosten festgelegt.
Wer Interesse an einem Baugrundstück hat, kann sich bei der Stadt Erlenbach a.Main um einen Bauplatz bewerben. Die Bewerbung kann digital an grundstuecksvergabe@stadt-erlenbach.de übersandt oder wahlweise in Papierform im Briefkasten des Städtischen Rathauses hinterlegt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Sachbearbeiterin Ann-Katrin Geutner, Tel. 09372-704-24, E-Mail: ann-katrin.geutner@stadt-erlenbach.de
Lageplan der städtischen Grundstücke im Baugebiet Krötenhecken
Richtlinien für die Vergabe Wohnbaugrundstücke Stadt Erlenbach