Städtische Wohnbaugrundstücke in den „Krötenhecken - Restteil" im Stadtteil Mechenhard
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2021 die Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken zum Baugebiet „Krötenhecken“ im Stadtteil Mechenhard beschlossen.
Derzeit ist die Stadt Erlenbach a.Main noch in Besitz von 11 Baugrundstücken. Der Verkaufspreis dieser städtischen Bauflächen im Baugebiet „Krötenhecken-Restteil“ wurde durch den Stadtrat mit EUR 240,00/qm zzgl. Erschließungs- und Herstellungskosten festgelegt.
Wer Interesse an einem Baugrundstück hat, kann sich unter Vorlage der nachfolgenden Bewerbungsunterlagen bei der Stadt Erlenbach a.Main um einen Bauplatz bewerben. Die Bewerbungsunterlagen können digital an grundstuecksvergabe@stadt-erlenbach.de übersandt oder wahlweise in Papierform im Briefkasten des Städtischen Rathauses hinterlegt werden.
Bitte füllen Sie alle Formulare wahrheitsgemäß aus und fügen sämtliche notwendigen Nachweise den Bewerbungsunterlagen bei. Bei Auswahl der gewünschten Baugrundstücke beachten Sie bitte die im rechtsgültigen Bebauungsplan „Krötenhecken“ festgesetzten Bebauungsmöglichkeiten.
Hinweis: Mit Beschluss vom 25.04.2024 hat der Stadtrat darüber entschieden, dass die Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken noch bis einschließlich zum 31.12.2024 gültig sind. Ab dem 01.01.2025 ist die Bewerbung auf ein Grundstück im Baugebiet „Krötenhecken“ bedingungslos möglich. Die vertraglich festgelegte Bauverpflichtung sowie die sonstigen Vertragsgrundsätze gelten jedoch weiterhin.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Sachbearbeiterin Ann-Katrin Geutner, Tel. 09372-704-24, E-Mail: ann-katrin.geutner@stadt-erlenbach.de
Lageplan der städtischen Grundstücke im Baugebiet Krötenhecken
Richtlinien für die Vergabe Wohnbaugrundstücke Stadt Erlenbach
1. Erläuterung für Bauplatzbewerber Krötenhecken
2 Antrag für Bauplatzbewerber im Baugebiet Krötenhecken
3 Anlage zum Antrag für Bauplatzbewerber im Baugebiet Krötenhecken